Im Zusammenspiel mit der Polizei werden Sie während Ihrer 7-monatigen Mahnwache vor dem Bundeskanzleramt in Berlin nachweislich auf Grundlage wahrheitswidriger Angaben, Vortäuschung falscher und frei erfundener Gegebenheiten und bei gleichzeitiger Unterdrückung wahrer Tatsachen „verhaftet“ und um Ihre Freiheit beraubt.
Wie sicher sind eigentlich Beweisstücke und Unterlagen bei einer Polizeidienststelle, wenn es ums Strafverfahren gegen die Beteiligten aus den eigenen Reihen geht?
Um ein konkretes Beispiel zu nennen:
Im Strafverfahren gegen die Beteiligten aus den eigenen Reihen werden die Verantwortlichen vom Landeskriminalamt zur Vorlage aller Unterlagen aufgefordert.
Beweis (s. u.): B7
Die Beschuldigten haben nun mit Konsequenzen zu rechnen. Was passiert jetzt?
Diese Anfrage wird weitergeleitet.
Beweis: B8
Das ist dann die Antwort der Beteiligten. Ein Beispiel:
Beweis: B9
Es sind „keine“ Unterlagen vorhanden.
In einem überbürokratisierten Deutschland gibt es also ausgerechnet bei so einem umfangreichen Anliegen „keine“ Unterlagen.
Aufgrund dieser Nachricht werden seitens des Landeskriminalamtes eigene Recherchen angestellt.
Eine Mitarbeiterin versichert dem Landeskriminalamt, dass Unterlagen vorhanden sind. Daraufhin schreibt das Landeskriminalamt die Beteiligten erneut an, konfrontiert sie mit detaillierten Angaben und bittet erneut um Übermittlung der Unterlagen.
Beweis: B10
Das ist dann die Antwort der Beschuldigten.
Es gäbe „keine neuen Erkenntnisse“.
Beweis: B11
Wie sicher sind Beweisstücke und Unterlagen bei einer Polizeidienststelle, wenn es ums Strafverfahren gegen die Beteiligten aus den eigenen Reihen geht?
Für die Gewährleistung von Recht und Ordnung ist der Staat zuständig. Was ist, wenn staatliche Institutionen auf ganzer Linie versagen und zu vertuschen versuchen?