Wenn Sie nach Neonazi-Orten suchen, suchen Sie nach Wismar, Jamel und Grevesmühlen im Landkreis Nordwestmecklenburg.
Es ist auch zu beweisen, dass in diesen Orten in entscheidenden Positionen hochkriminelle Beteiligte aktiv sind.
Wie stark noch fallen andere Behörden und Institutionen in Deutschland, außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern, darauf herein, ohne auch nur ansatzweise jene kriminelle Energie zu erahnen, die hinter den Beteiligten in Mecklenburg-Vorpommern steckt.
Konkrete Beispiele:
Eine Frau Anne Mahler aus Wismar (Freundin der Beschuldigten) ist bemüht, sich für zuständig zu erklären:
1. Sie konfrontieren Frau Anne Mahler aus Wismar mit folgendem Beweismittel:
Beweis (s. u.): MV58
2. Sie konfrontieren Frau Anne Mahler aus Wismar mit folgenden Fakten und Tatsachen:
Beweis: MV82
Die "talentierten" Frau Anne Mahler und eine Frau Kirstein erscheinen vor dem "Gericht" in Wismar (bei Jamel mit dem Nazidorf), wenn man überhaupt von einem "Gericht" sprechen kann, und lügen gegen Sie als Bürger wie gedruckt, unterschlagen Fakten und Tatsachen und genießen eine Art Narrenfreiheit.
3. Sie konfrontieren Frau Anne Mahler aus Wismar damit und legen ihr weitere Details über sie und ihre Kollegin vor:
Beweis: Frau J. Kirstein, Zimmer B1.14, Rostocker Str. 76, 23970 Wismar.
Sie geben das Aktenzeichen an.
Auch die Telefonnummer und die Faxnummer legen sie ihr vor.
4. Das ist die "Antwort" der Frau A. Mahler & J. Kirstein:
Beweis: MV83
5. Während hier seitens der Beschuldigten aus dem Osten der Republik nachweislich systematisch gelogen und betrogen wird, werden Sie als Bürger regelrecht drangsaliert, belästigt und genötigt.
Man kann sich nicht vorstellen, dass man in Deutschland lebt und derart hochkriminelle Abläufe (Man beachte, unter dem Deckmantel des "Staates") zum Tagesgeschäft einer Gruppe von Kriminellen und Neo-Faschisten aus Ostdeutschland gehören.
6. Es gibt beim Nazidorf bei Wismar ein "Gericht".
Es nennt sich "Amtsgericht" Wismar.
Die Strategie der o. g. Kriminellen und der Neo-Faschisten ist inzwischen so, dass sie nachweislich systematisch lügen und betrügen.
Sie spielen dann diese dem o. g. "Gericht" (Wenn man überhaupt von einem "Gericht" reden kann) zu.
Sie verpacken dann ihre hochkriminellen Zustände, delinquenten Handlungen, Lügen und neofaschistisch anmutenden Abläufe in einem "Beschluss", der dann nachweislich vorne und hinten mit Schwindel, Falschaussage, Desinformation und illegalem Inhalt gespickt ist.
Beim o. g. "Gericht" ragt ein "Richter", ein
Herr Burger,
"besonders" hervor.
Die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe ist vollumfänglich informiert und gleichwohl allarmiert. Die Generalbundesanwaltschaft tut nichts und schützt Sie als Bürger nicht.
7. Dem "schlauen"
Herrn Burger
(Wismar beim Nazidorf)
legen Sie Beweise vor, dass die "klugen"
Frau A. Mahler und J. Kirstein (Wismar beim Nazidorf)
(Zimmer B1.14, inzwischen Werkstr. 2., 23970 Wismar)
einerseits als "Zeugen" in derselben Angelegenheit vor dem "Gericht" erscheinen und andererseits behaupten, "nichts" zu wissen, "nicht" zuständig zu sein und auch keine "Auskunft" erteilen zu wollen.
Der taube
Herr Burger
ist mit Blindheit geschlagen.
Ja, wir reden über Deutschland.
Ist dieser Herr,
Herr Burger
("Richter" beim Nazidorf in Wismar),
selbst ein Neo-Faschist?
8. Auf das verlogene und kaschierende Schreiben des Duos,
A. Mahler und J. Kirstein (Werkstr. 2, 23970 Wismar),
hin, in welchem diese behaupten, "nicht" zuständig zu sein, "nichts" zu wissen und auch "keine" Auskunft erteilen zu können (MV83), enthüllen Sie ihre weiteren Lügen und beschämenden Aktionen.
Sie konfrontieren die "besonders fähigen" Damen nämlich mit folgendem Beweismittel:
Beweis: MV85
(Schreiben beim "Gericht", wo die Dame, Frau Kirstein, als "Zeugin" erscheint).
Fortsetzung:
Während diese ostdeutsche, kriminelle und neofaschistische Truppe (unter dem Deckmantel einer "Behörde" oder gar eines "Gerichtes") weiter nach außen hin schweigt und auf Biegen und Brechen Enthüllungen zu verhindern versucht, hetzt sie gegen Sie als Bürger bis nach Hamburg.
Fortsetzunng folgt.