Wenn Täuschungen & Manipulationen salonfähig gemacht werden VI

Es wird seitens der Beteiligten u. a. ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht und alleiniges Sorgerecht vorgetäuscht. Einer der Beschuldigten beim „Schulamt“ in Schwerin heißt Kai Breithaupt.

1. Herr Kai Breithaupt sagt Ihnen schamlos die Unwahreit.

Beweis (s. u.): MV15

Seine Angaben sind nachweislich gelogen. Sie kontaktieren ihn sofort und fordern ihn ebenso auf, seine vermeintlichen „Beschlüsse“ vorzulegen.

Herr Kai Breithaupt ist auf Tauchstation gegangen.

Abgesehen davon, dass er ums Vertuschen der Abläufe bemüht ist, ist den Unterlagen inzwischen zu entnehmen, dass Sie seitens Kai Breithaupt nachweislich deskreditiert, degradiert und rassistisch beleidigt werden.

2. Sie schalten das Ministerbüro ein und fordern es auf, die vermeintlichen „Beschlüsse“ von Kai Breithaupt vorzulegen.

Die Beteiligten konnten es nicht und können es bis heute nicht tun.

Warum?

Weil es sie nicht gibt. Es wurde gelogen.

Das Ministerbüro sucht das Weite. Es herrscht Funkstille.

3. Vor dem Gericht wird seitens der Beteiligten ebenso gelogen.

Jegliche von Ihnen als Bürger eingereichte Korrektur und Beweismittel wird unter den Tisch fallen gelassen. Es ist einfach kein Durchkommen. Zuständig beim Gericht ist eine Frau Wendt (ehemals Hahn).

Nach rechtlicher Beratung stellen Sie in letzter Konsequenz den Beweisantrag, dass die Beteiligten ihre Angaben vor dem Gericht bitte an Eides statt versichern.

Auch dieser Antrag wird seitens Frau Wendt (ehemals Hahn) verschleppt und mit einer Art Mystifikation umgangen.

Warum?

Weil die Beteiligten jetzt die Wahrheit sagen müssen, ansonsten müssen sie mit Geldstrafe & Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren rechnen.

Die Leitung wird eingeschaltet.

Frau Wendt redet sich dann irgendwie aus und bleibt untätig. Das schreibt Frau Wendt am 07.01.2021:

Beweis: MV44

Ergänzung: Auch zur angeblichen „mündlichen Verhandlung“ wurde seitens der Frau Wendt der Beweisantrag unterschlagen.

4. Übersendung von Unterlagen wird ebenso vereitelt und umgangen. Frau Wendt schreibt am 07.01.2021:

Beweis (Originaltext): Über einen Antrag auf Erteilung von Abschriften würde zunächst allein der Urkundsbeamte entscheiden“.

Inzwischen sind zwei Jahre vergangen. Sie haben bis heute die Unterlagen nicht erhalten. Der Urkundsbeamte kann sich scheinbar unendlich Zeit lassen.

5. Beim „Ministerium für Bildung“ ist eine Frau Katja Steinfeldt quasi fürs Vertuschen zuständig. 

Frau Katja Steinfeld rudert nicht nur zurück, sondern versucht, auch das Kernanliegen (Schulamt und Bildungsministerium) zu umgehen. Frau Katja Steinfeldt wird das o. g. Schreiben von Kai Breithaupt vom 22. Januar 2013 (MV15) übersandt.

Sie wird auch expliziert darauf hingewiesen, dass es hier ausschließlich um das Schulamt, das Bildungsministerium und dieses Schreiben von Kai Breithaupt geht. Ein Schreiben vom 01.09.2020 ist auch niemandem bekannt. Frau K. Steinfeld versucht sich weiterhin zusammenhanglos um Kopf und Kragen zu reden. 

Durch den öffentlichen Druck ist es immerhin ansatzweise gelungen, dass Frau Katja Steinfeld die Lügen der Beteiligten zaghaft zugibt.

Beweis: MV45

Es gibt die von Kai Breithaupt & Co. behaupteten „Beschlüsse“ schlichtweg nicht. Sie lagen und liegen auch niemandem vor.

Es wurde gelogen.