1. Sie schreiben die Kassenärztliche Vereinigung, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Schleswig-Holstein an.
Beweis (s. u.): SH22
Ihr Schreiben wird am selben Tag der zuständigen Abteilung vorgelegt.
Die anschließende Klageschrift wird aber der zuständigen Abteilung vorenthalten.
2. Das Gericht wird seitens der Beteiligten an der Nase herumgeführt.
So reden sich die Beschuldigten aus der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein um die Beschuldigten Ralph Ennenbach & Co aus und das schreiben sie dem Gericht:
Beweis (Originaltext):
Es ist unklar, gegen welchen Sachverhalt sich das Klageverfahren richten soll.
Das passiert parallel unter den Beteiligten (Kommunikation zwischen den einzelnen Abteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung über den beim Gericht anhängigen Sachverhalt).
Beweis: SH23
Stellen Sie sich vor, gerade solche Personen sollen für Recht und Ordnung sorgen.
Ist das wohl eher ein krimineller Pakt?
Zuständig beim "Sozialgericht" Kiel hier sind u. a.
S. Hamdorf und H. Blöcher.
Sämtliches wird auch der Dame und dem Herrn (S. Hamdorf & H. Blöcher) detailiert vorgetragen und entsprechende Beweise vorgelegt.
S. Hamdorf und H. Blöcher
mischen bei den Intrigen nachweislich nicht nur mit, sondern, sie begünstigen sie.
So glaubwürdig sind also Beteiligte der Behörden und der Gerichte in Deutschland.
Fortsetzung:
3. Der Herr
"Blöcher“
ist inzwischen beim "Landessozialgericht“ in Schleswig, man könnte sagen, fürs Vertuschen und Manipulieren aktiv.
Sie als Bürger rücken den Kopf von Herrn
Blöcher
(Landessozialgericht Schleswig)
erneut gerade und teilen Sie ihm mit, dass die Beschuldigten der Kassenärztlichen Vereinigung nachweislich die vertragliche Vereinbarung mit der Bank unterschlagen und Abmachungen werden nicht eingehalten haben sowie, dass es maßgebend ein Vertrag vom 26.06.2012 vorliegt.
Beweis: SH10.
Handelt der "unabhängige“
Blöcher
(Landessozialgericht Schleswig)
endlich nach Gesetz und Ordnung oder bleibt er eine Art eine Marionette der Behörden?
In Deutschland existiert im Strafgesetzbuch ein Paragraf für die Rechtsbeugung (§ 339 StGB).
Werden die o. g. Dame & der Herr für ihre Missetaten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen?
Fortsetzung folgt.

