Auf dem Papier nicht.
Wie sieht die Realität aus?
Urteilen Sie bitte selbst:
Ein Polizeistaat handelt rechtlich nicht gebunden. Repressalien gehören zu den Hauptmerkmalen. Ein Staat, in dem der Bürger gegen willkürliche Aktionen, auch die der Polizei, nicht durch seine Grundrechte und eine unabhängige Justiz geschützt wird.
Bürger sind willkürlichen Rechtsausübungen ausgesetzt. Also, eine Staatsform, in dem Sie als Bürger machtlos sind.
Um ein weiteres konkretes Beispiel zu nennen:
Zu Ihrem Nachteil wird nachweislich gelogen und betrogen. Sie legen kriminelle Handlungen und Missetaten der Beteiligten auf höchsten Ebenen offen.
Folglich werden Sie zur Zielscheibe gemacht und die Lawine der Willkür nimmt ihren Lauf.
Sie werden belästigt, traktiert und drangsaliert.
Im guten Glauben an Recht und Ordnung verteidigen Sie sich und wenden Sie sich ans Gericht (Amtsgericht St. Georg).
Es besteht keine Zweifel daran, dass Sie als Bürger vor dem Gericht kein Recht bekommen.
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Ihr Gegenüber für seine abscheulichen und z. T. die hochkriminellen Aktionen zur Verantwortung gezogen wird.
Eine "hochtalentierte" Frau
Snoek
("Richterin" beim Amtsgericht St. Georg)
erklärt sich für zuständig.
In Ihrer anwaltlich geprüften Klageschrift schreiben Sie als Bürger unmissverständlich, sollte sich das Gericht für nicht zuständig sehen, sodann wird um Verweisung des Verfahrens an das zuständige Gericht gebeten.
Fortsetzung:
Mit anderen Worten: Sie stellen nachweislich klar und unmissverständlich einen Verweisungsantrag.
Beweis (s. u.): HH89
Nochmal:
Ihre Klageschrift hat zu 100% Erfolg vor dem Gericht.
Und die Gegenseite? Sie muss Konsequenzen fürchten.
Die einzige Möglichkeit, dass Sie als Bürger nicht zu Ihrem Recht kommen können, ist:
Dass die "kluge" Frau "Richterin" Snoek lügt.
Sie weisen die Frau
Snoek vom Amtsgericht St. Georg
mehrfach darauf hin und übersenden Sie ihr erneut die Klageschrift, dass sie einen Verweisungsantrag stellen und gestellt haben.
So lügt die "kluge" Dame aus dem Amtsgericht St. Georg, die Frau Snoek:
Ihr Antrag ist unzulässig.
Warum?
Weil das Amtsgericht St. Georg unzuständig ist und Sie "keinen" Verweisung gestellt hätten.
Beweis: HH90
Sie müssen als Bürger auch die Kosten des Verfahrens tragen.
Noch Fragen?
Fortsetzung folgt.