Lassen Sie uns weiterhin die Glaubwürdigkeit Hamburgs testen II

Zu Ihrem Nachteil wird nachweislich gelogen und betrogen.

Sie möchten Klärung und, dass die Beschuldigen in Verantwortung gezogen werden. Der Leiter des Bezirksamts heißt Thomas Ritzenhoff. Er erweckt insgesamt eher den Eindruck, bemüht zu sein, die Abläufe und Vorkommnisse zu decken, als sie zu klären.

Am 30.10.2021 wenden Sie sich die Verantwortlichen und bitten um Auskunft. Es passiert nichts. Hintergrund ist auch, dass sich die Beteiligten nachweislich falsch und gesetzwidrig verhalten haben.

Der Aufwand für Ihr Begehren ist für die Beteiligten nachweislich tägliche Routine und minimal. Die Behörde ist auch per Gesetz verpflichtet, Ihrem Begehren spätestens innerhalb eines Monats nachzukommen.

Da Sie einerseits seitens derselben Beteiligten belästigt und drangsaliert werden und andererseits Ihr Anliegen verschleppt wird, wenden Sie sich an den zuständigen Senat.

Sie erhalten erst dann am 17.11.2021 ein Schreiben einer Frau Lisa S. Rösler aus dem Bezirksamt:

Ihr Begehren vom 30.10.2021 hätte sie angeblich „erst“ am 15.11.2021 erhalten. Sie wolle quasi Ihr Anliegen weitere zwei Monate vor sich herschieben.

Beweis (s. u.): HH43

Das Drangsalieren und die Belästigungen gegen Sie gehen seitens der Beteiligten aber weiter. Sie kontaktieren sie und bitten in der eiligen Angelegenheit um rasche Erledigung.

Frau Lisa S. Röslers Antwort: Sie bräuchte „noch weitere zwei Monate“.

Herr Thomas Ritzenhoff schreibt Ihnen zudem: Er müsste die Ihnen per Gesetz zustehende Auskunft „auswerten“.

Anzumerken ist dass es Ihnen per Gesetz lückenlose und vollständige Auskunft zusteht.

Monate später flattert dann Post von der Frau Lisa S. Rösler bei Ihnen ins Haus. Der Inhalt dieser Post ist eine Kopie Ihrer eigenen Emails und eine interne Gerichtsakte vom Bezirksamt vom Jahre 2017.

Herr Thomas Ritzenhoff (Bezirksamtsleiter) wird sofort kontaktiert und zugleicht mit den Eskapaden und Verstößen konfrontiert. Er versucht weiterhin diese zu umgehen.

Es liegen Beweise vor, dass die Beteiligten wahrheitswidrig berichten.  Inzwischen sind 2,5 Monate vergangen. Sie wenden sich an den zuständigen Senat und teilen ihm mit, dass die Ihnen per Gesetz zustehende Auskunft nicht erteilt und vereitelt wird. Sie legen dem Senat auch vor, welche völlig belanglosen Zetteln Ihnen übersandten worden sind.

3 Monate später haben Sie noch immer nicht die Auskunft erhalten.  

Es ist weiter zu beweisen, dass seitens der Beteiligten bewusst und vorsätzlich wahrheitswidrig berichtet und dann gemauert wird. Sie legen den Finger in die Wunde und begehren dann persönliche Einsicht in die Akten.

Im Februar 2022 schreibt Ihnen dann eine Frau Manhart aus dem Bezirksamt:

Beweis (Originaltext): Ihrem Antrag auf Akteneinsicht kann damit aus rein „tatsächlichen“ Gründen nicht über das bereits erteilte Maß hinaus entsprochen werden.

Kurz:

1. Es ist zu beweisen, dass sich die Beteiligten falsch & widerrechtlich verhalten haben sowie wahrheitswidrig berichten.

2. Ihr Schreiben vom 30.10.2021 wird der Frau Lisa S. Rösler angeblich am 15.11.2021 vorgelegt. Die Angelegenheit wird dann gekonnt verschleppt.

3. Es vergehen Monate.

4. Die begehrte und Ihnen gesetzlich zustehende Auskunft wird vereitelt und Ihnen nicht erteilt.

5. Dann wird gemauert.

6. Akteneinsicht wird vereitelt und verhindert.

Kompetenz und Glaubwürdigkeit dürften sich anders bemerkbar machen.