Stellen Sie sich vor, Sie kommen aus Hamburg in Deutschland, aber Unterlagen möchte man Ihnen beispielweise nach Japan "versandt" haben. Sie kennen aber das Land Japan nur aus der Karte, standen und stehen auch in keinerlei Verbindung damit. Um hierzu ein konkretes Beispiel zu nennen:
Zu Ihrem Nachteil wird nachweislich gelogen, betrogen und Sie werden seitens der Beteiligten angegriffen. Sie verteidigen sich. Sie legen zugleich entsprechende Beweise über die Eskapaden und Verstöße der Beteiligten der Ermittlungsbehörde vor, vergeblich.
Zuständig ist das Verwaltungsgericht Hamburg. Die Angelegenheit wird seitens der Beteiligten verschleppt und dann versucht, sie zu vereiteln. Entscheidungsrelevante Akten und Verwaltungsvorgänge werden ebenso nachweislich willkürlich vorenthalten.
Das Anliegen wird weiter versucht zu verzögern. Es werden auch Schriftsätze zwischen den Beteiligten ausgetauscht, aber Sie werden weder darüber informiert noch werden Ihnen diese übersandt. Sie beschweren sich letztendlich bei den Hauptverantwortlichen. Der Sachverhalt fliegt auf.
Was passiert jetzt?
Den Fantasien der Beteiligten scheinen keine Grenzen gesetzt zu sein. Das schreibt man Ihnen dann Monate später:
Die Dokumente wären nach Algerien "versandt" worden.
Beweis (s. u.): HH28 & HH29
Sie kennen das Land nur aus der Karte, standen und stehen auch in keinerlei Verbindung damit.
Wie viel Inkompetenz und Versagen noch?