Urteilen Sie bitte selbst I

Rechtsbeugung ist im Strafgesetzbuch fest verankert (§ 339 StGB).

Das bedeutet:

Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit

Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren

bestraft.

Konkrete Beispiele

1. Ein Eilantrag geht rechtzeitig beim "Gericht", wenn man überhaupt von einem "Gericht" reden kann, ein.

Zuständig ist dort ein "Richter" namens

Engel.

Auf dem Antrag steht: 

  Eilt, bitte sofort vorlegen!

  Zu Händen Herrn Richter Engel!

Beweis (s. u.): MV1 

Herr Engel verdeckt den Antrag und bearbeitet ihn nicht.

Und was sagt er dann dazu?

Er habe den Antrag "nicht“ gesehen.

Warum?

Der Eilantrag sei zehn Tage später in seinem "Fach“ gewesen.

Anzumerken ist, dass er dort der einzig Zuständige ist UND nur er heißt: E N G E L.

Interessanterweise "findet" er den Antrag, nach dem quasi alles vorbei ist, in seinem Fach.

Das ist noch nicht alles.

2. Tage später reicht die Anwaltskanzlei Eilantrag beim sog. "Gericht" ein.

Auch hier steht auf dem Antrag: 

Eilt! Bitte sofort vorlegen!

Beweis: MV2

Zuständig ist auch hier ein Herr

Engel.

Herr Engel verdeckt auch hier den Eilantrag und bearbeitet auch diesen Antrag nicht.

Warum?

Weil er auch diesen Antrag "nicht“ gesehen haben will.

Warum?

Dieser Eilantrag sei ebenfalls zehn Tage später in seinem "Fach“ gewesen. 

Anzumerken ist, dass er dort der einzig Zuständige ist und nur er heißt: E N G E L.

Interessanterweise "findet" er den Antrag, nach dem quasi alles vorbei ist, in seinem Fach.

3. Vorab ein weiteres Beispiel aus dem Jahre 2016.

Am 17.11.2016 wird rechtzeitig ein Ablehnungsantrag eingereicht.

Das ist der Beweis dafür:

Beweis: MV4 

Sie weisen die o. g. kriminelle Truppe beim o. g. "Gericht" mehrfach, u. a. am 18.01.2017, auf diesen Antrag hin.

Auch dieser Antrag wird nicht bearbeitet.

Warum?

Das ist die verlogene Aussage des "Richters" vom o. g. "Gericht", wenn man überhaupt von einem "Gericht" reden kann:

Beweis: MV5 

So schamlos wird seitens der Beschuldigten eines "Gerichtes" gelogen und betrogen und so entstehen "Entscheidungen@.

Das hier ist auch nur ein Bruchteil der hochkriminellen Abläufe bei den Beteiligten im Osten der Republik.

Fortsetzung:

Nochmal:

Gemäß 339 StGB wird ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, mit

Freiheitsstrafe

von

einem Jahr bis zu fünf Jahren

bestraft.

Wie sieht die Realität in Deutschland aus?

Anstatt den eigenen Missetaten und verbrecherischen Aktionen auf den Grund zu gehen und denen sofort Einhalt zu gebieten, versuchen die Beschuldigten, Sie als Bürger quasi aus dem Verkehrt zu ziehen.

Es werden illegale, mutwillige und willkürliche Aktionen gegen Sie als Bürger angezettelt. Sie als Bürger werden regelrecht gejagt (heute noch!).

Wie schützt der Staat seine Bürger vor solcher Art ja organisierten Kriminalität?

Ist die innere Sicherheit hierdurch nicht gefährdet?

Was unternimmt die Bundesanwaltschaft dagegen?

Lebt man in Deutschland gefährlich, wenn man zu viel weiß und Zeuge hochkrimineller Abläufe der Behörden und der Justiz ist?