Wie bereits ausgeführt, ist alles, was faul, manipulierend und rechtswidrig laufen kann, den Beteiligten nachzuweisen, aber „Kosten“, die es auch nicht einmal gegeben hat, werden bei Ihnen “vollstreckt“ und “gepfändet“ (Ca. 45.000,00 €, fünfundvierzigtausend Euro). Sie sind der Willkür schutzlos ausgeliefert. Es herrscht eine Art Narrenfreiheit für die Beteiligten. Jegliche Beschwerde & Abhilfegesuche, auch auf höchsten Ebenen, stoßen auf taube Ohren.
Sie bitten schlussendlich um eine Auflistung.
Die zuständige übergeordnete Aufsichtsbehörde über die „Landeszentralkasse“ („Landesamt für Finanzen“) ist das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern. Da die Landeszentralkasse, wo absurde Zustände an der Tagesordnung sind, ums Vertuschen der Abläufe bemüht ist, bitten Sie die Aufsichtsbehörde um Abhilfe, vergeblich. Die Liste der faulen Ausreden der Beteiligten ist lang.
Es ist auch so, dass gerade diejenigen, die den Missständen auf den Grund zu gehen haben, selbst als Täter hierbei bis zum Hals in Schwierigkeiten stecken und in Erklärungsnot sind. Folglich versucht jeder erstmal sozusagen seine eigene Haut zu retten. Ein Beispiel:
Beweis (s. u.): MV29
1. Das Ministerium möchte lediglich "Abgabenachricht" erteilt haben und jene Abteilung würde sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Beim Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommerns sind u. a. eine Frau Silke Kamrath-Rügen, eine Frau Monique Brack und ein Herr Bernd Graap zuständig. Auch die dortigen Zustände sind eine Zumutung für die Bürger. Die Beteiligten müssen jetzt mit offenen Karten spielen. Von wegen.
Die o. g. Abteilung setzt sich nicht mit Ihnen in Verbindung. Ein Originalschreiben der Landeskasse gibt es ebenso nicht uvm. Die Beteiligten möchten Ihrem Begehren nicht nachkommen. Warum?
Diese würde Ihnen nicht zustehen.
Diese Aussage ist Unfug. Natürlich stehen Ihnen das Begehren und die Auskunft zu. Die Beteiligten werden erneut überführt. Die Beteiligten müssen also jetzt mit offenen Karten spielen. Von wegen.
2: Frau Silke Kamrath-Rügen schreibt Ihnen, dass es für die von den Beteiligten selbst vorgenommenen „Pfändungen“ etc. „keine“ Unterlagen geben würde.
In Deutschland kann man so etwas wahrscheinlich auch nur in Mecklenburg-Vorpommern zu hören bekommen.
Die Beteiligten werden auch hier abermals der glatten Lüge überführt. Was passiert jetzt? Es wird noch peinlicher.
Über Monate wird Ihnen vorgegaukelt, dass eine Auflistung über die von den Beteiligten selbst vorgenommenen „Vollstreckungen“, „Pfändungen“ etc. „nicht“ vorliegen würde. Als auch diese Lüge entpuppt wird, heißt es dann z. B. am 18.05.2020:
3. Man hätte Ihnen die begehrte Auflistung „nicht“ zustellen können.
Alles andere seitens derselben Beteiligten erreicht Sie pausenlos und Sie werden seitens derselben Beteiligten ununterbrochen torpediert. Ein Beispiel vom 03.02.2020.
Beweis: MV30
Nur die Liste kann Ihnen „nicht“ zugestellt werden?
4. Beim Verwaltungsgericht in Schwerin ist ein Herr Grotelüschen zuständig.
Ihr Vorbringen wird weiter gänzlich missachtet. Unterlagen werden Ihnen gekonnt vorenthalten und der Zugang vereitelt uvm. Wenn das Ministerium nichts zu verbergen hat, warum sucht es Ausreden und legt nicht alle Karten auf den Tisch. Die Abläufe stinken nämlich zum Himmel. Prozesse werden dann so zurechtgeschnitten, dass gewünschte Ergebnisse für die jeweiligen Behörden entstehen. Dies ist ein Armutszeugnis und ähnelt einer Art Bankrotterklärung der Verantwortlichen in Mecklenburg-Vorpommern.
Herr Grotelüschen kommt "nicht“ von alleine darauf, also, wenn es so wäre, wäre es doch so einfach, die Liste spätestens jetzt dem bzw. übers Gericht vorzulegen.
Die Angaben der Beteiligten sind nämlich nachweislich gelogen.
Sie als Bürger gehen noch einen Schritt weiter und weisen Herrn Grotelüschen noch mehrfach auf die wahrheitswidrigen Angaben der Beteiligten hin und machen ihn explizit darauf aufmerksam, vergeblich.
So Abläufe.
Die Auflistung wurde Ihnen bis heute nicht zugestellt.