Nazi-Spaziergänge gehören zum Wochenendvergnügen. So beschreibt ein Journalist den Zustand in Wismar und Jamel.
Sind diese Menschen dort nur auf den Straßen oder ebenso in den dortigen Strukturen fest verankert?
Um einen Fall zu beschreiben:
Stellen Sie sich vor, ein Dieb sollte selbst entscheiden, ob Beweise für sein nachgewiesenes Verbrechen verwendet und herangezogen werden sollen.
Es existieren aktenweise Beweise über die Eskapaden und delinquenten Handlungen der Beschuldigten.
Die erwähnte "Ermittlungsbehörde" wird folglich klipp und klar aufgefordert, die genau bezeichneten Akten heranzuschaffen und sie vorzulegen. Eine Frau Bartels ist zuständig.
Die "Ermittlungsbehörde" kommt der Aufforderung nicht nach.
Warum?
Sie macht es von den Tätern selbst abhängig.
Beweis (s. u.): MV57
Die Täter selbst fordern die Beweise und Dokumente "überraschenderweise" nicht an. Sämtliches wird erneut vertuscht und verheimlicht.
Die Hauptverantwortlichen schauen untätig zu.
Darf sich an solch "passend" gemachten Handlungen bedient werden?
Wir benötigen sozusagen eine Ermittlungsbehörde, die gegen die „Ermittlungsbehörde“ in Mecklenburg-Vorpommern ermittelt.