Ein Schüler „verschwindet“ aus der Schule in Hamburg. Weder die Schule noch die Schulbehörde, auch zwei Jahre später, möchten wissen, wo der Schüler abgeblieben ist.
Das ist die Aussage der Beschuldigten vor dem Gericht:
Der Schüler ist nach den Herbstferien nicht zur Schule gekommen. Eine Abmeldung erfolgte“ ebenfalls „nicht“.
Beweis (s. u.): HH4
Alles, was schief, falsch, widerrechtlich und auch betrügerisch laufen kann, ist den Verantwortlichen nachzuweisen. Es ist aber dann kein Durchkommen. Das Klageverfahren gegen die Schulbehörde wird über 1,5 Jahre verschleppt. Nötigungsversuche der Beteiligten, die Klage „zurückzunehmen“, scheitern. Dann findet eine „mündliche“ Verhandlung statt. Es stellt sich schnell heraus, dass es nicht um Rechtsfindung, sondern um Rechtsdrehung und Bemäntelung der Aktionen der Beteiligten geht. Die Neutralitätspflicht des Richters geht verloren. Der Richter ergreift Partei und vertritt sozusagen die Schulbehörde. Er wird darauf hingewiesen, ohne Erfolg.
Die Schulbehörde bringt nachweislich Akten, einschl. Sachakten, mit.
Sie "weiß“ aber, inzwischen im 3. Jahr, quasi von „nichts“. Die Aussage der Schulbehörde vor dem Gericht lautet:
„Nach dem Akteninhalt gibt es hierzu keine Informationen“.
Warum man wohl einen solch „ahnungslosen“ Mitarbeiter und „nichts sagende“ Akten zum Gericht geschickt haben will, bleibt „unklar“.
Der Richter wird taktlos. Er schreit Sie als Bürger auf unmögliche Art laut an. Er beleidigt Sie sodann aktenkundig rassistisch. Der Gipfel ist nun erreicht. Das Verfahren wird sofort abgebrochen.
Unterlagen werden Ihnen als Bürger vorenthalten und Einsicht in sie wird gekonnt verweigert.
Nach fast vier Jahren soll Einsicht erfolgen. Zuständig hierfür ist ein Präsidialrichter. Eine völlig unvollständige und chaotische „Akte“ wird Ihnen zur „Einsicht“ vorgelegt. Diverse entscheidungsrelevante Dokumente, Schriftstücke etc, die u. a. Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, sind auf einmal nicht mehr zu finden. Das Gericht versucht, dies als „Akteneinsicht“ abzustempeln. Der Versuch geht fehl.
Sie halten die Abläufe schriftlich fest und übergeben das Schriftstück dem Gericht, mit Erfolg.
Es wird nämlich aktenkudig bestätigt, dass gerade jene entscheidungsrelevanten Unterlagen aus der Akte verschwunden sind.
Beweis: HH5
Akten und sonstige Unterlagen liegen der Schulbehörde vor und sind auch Gegenstand des Verfahrens. Der Behörde werden die gesamten Unterlagen und der Schulerbogen übersandt.
Beweis: HH6
Die Abläufe sind nicht nur skandalös, sondern einfach hoch peinlich und fremdschämend.
Das sagt eine Person namens Jan Wittig von Schulbehörde vor dem Gericht. Herr Jan Wittig von der Schulbehörde verfügt über "keine" Unterlagen und "keinen" Schulerbogen.
Beweis: HH7
Behörden lügen und Gerichte winken durch.
Ist das, das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland?
Fortsetzung:
Beim Verwaltungsgericht ist eine Frau Schefzig, der sonst eine Reihe von Unzulänglickeiten, Täuschungsversuchen und Unfug nachzuweisen ist, zuständig.
Sie klären Frau Schefzig ausführlich auf, teilen ihr mit und legen ihr Beweise vor, dass die Angaben von Jan Wittig von der Schulbehörde gelogen sind, vergeblich.
Frau Schefzig blendet alldies willkürlich aus.
Sie beantragen sodann, dass Herr Jan Wittig von der Schulbehörde seine vor dem Gericht gemachten Angaben (Er verfüge über "keine" Unterlagen und "keinen" Schulerbogen) an Eides statt versichert.
Herr Jan Wittig muss bei solcher Versicherung, wenn er sie falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe rechnen.
Bei Herrn Jan Wittig von der Schulbehörde wird nun auf einmal still und er ist in der Versenkung verschwunden.
Fortsetzung folgt.